Agb

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der My Home & More GmbH

I. Geltungsbereich


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen uns und mit Dritten (Privat oder Firma- nachfolgend „Kunde“ genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB´s hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unserer Wohnungen aus und werden den Kunden auf Wunsch ausgehändigt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Kunden durch uns erbrachten Lieferungen und Leistungen.
1. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung. Im Verkehr mit Unternehmern ist § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen. In unseren Wohnungen und Zimmern ist die Belegung nur mit den Personen zulässig, wie sie uns gemeldet wurden. Jede Person, welche bei uns wohnt, hat ihren Namen und Meldeanschrift zu hinterlassen.
2. Geschäftsbedingungen von Firmen finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung sowie Verjährung


1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme der vom Kunden vorgenommenen Reservierung zustande. Uns steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet dieser gegenüber uns zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Kunde und ggf. der Dritte erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen uns gegenüber an.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2. Unsere Erstrechnungen sind sofort bei der Schlüsselübergabe ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag sofort zu kündigen.
3. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution als Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5. Für Umbuchungen, sonstige Änderungswünsche sowie für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20.- pauschal je Bearbeitungsvorgang erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
6. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber unseren Forderungen aufrechnen oder den vereinbarten Preis mindern.
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IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)


Reservierungen sind für unsere Kunden verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Reservierung haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung. Bei einer Stornierung von reservierten Wohnungen und Zimmern haben wir die Wahl gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen:
1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Kunden werden 50 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein Schaden oder der uns entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
2. Sofern wir die Entschädigung konkret berechnen, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von uns zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwerben.
3. Haben wir dem Kunden im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, haben wir keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei uns. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.
4. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
V. Rücktritt durch uns
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich insbesondere wenn
höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Apartments oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
wir begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Im Übrigen gelten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch uns die gesetzlichen Bestimmungen.


VI. Bereitstellung von Zimmern, -übergabe und –rückgabe


1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Unsere Zimmer dürfen nur mit so vielen Personen belegt werden, wie dies vereinbart ist und wie dies die Ausstattung und Größer der Zimmer zulässt.
3. Gebuchte Zimmer stehen den Gästen ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
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4. Am vereinbarten Abreisetag sind unsere Zimmer uns spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir über den uns dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Zimmer bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Wir sind berechtigt, insoweit von unserem Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz an unseren Zimmern zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Kunden unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einem Abstellraum einzulagern.
6. Langzeitkunden (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit uns zusammen eine Zimmerabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten unsere Feststellungen über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
8. Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle zu vermeiden.


VII. Haftung des Kunden


1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde uns gegenüber, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich in unserem Verantwortungsbereich oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
2. Soweit wir für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3. Die für eine Veranstaltung notwendigen, behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten.


VIII. Haftung und Verjährung


1. Wir haften für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haften wir dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum 100fachen des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens € 3500.- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis höchstens € 800.-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung uns unverzüglich Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Ziffer 2 gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.
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4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, ausgeschlossen.
5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche uns unverzüglich zu melden.
6. Die obigen Bestimmungen gelten zu unseren Gunsten auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


IX. Hausordnung


1. Tierhaltung ist in den Gebäuden und auf unserem Gelände nicht gestattet.
2. Wir sind ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden ist daher das Rauchen strengstens untersagt. Die Raucher können auf dem Balkon Rauchen.
3. Begeht der Kunde bei der Nutzung unseres Internetportals schuldhaft Rechtsverstöße, hat er uns von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen in obigen Ziffern 1-3 können wir vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz von € 100.- verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrags aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten.


X. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Sitz. (der Sitz des jeweiligen Standortes - Betriebsort)
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Gericht, bei welchem der Wohnraum belegt ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts (HGB) ist. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls das Gericht als ausdrücklich vereinbart, bei welchem der gebuchte Wohnraum belegen ist.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 3/2015

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